Rechtsorgane

Wer wir sind

Gemäß Art. 52 der FIFA-Statuten bilden die Disziplinar-, die Berufungs- und die Ethikkommission die Rechtsorgane der FIFA. Die drei Rechtsorgane sind so zusammenzusetzen, dass ihre Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der drei Kommissionen müssen zudem die Unabhängigkeitskriterien gemäß dem FIFA-Governance-Reglement erfüllen und werden vom FIFA-Kongress für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, wobei maximal drei Amtszeiten möglich sind.


Disziplinarkommission

Wer wir sind

Die Disziplinarkommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und einer bestimmten Anzahl von weiteren Mitgliedern. Sie kann gegen FIFA-Mitgliedsverbände, Vereine, Offizielle, Spieler, Vermittler und lizenzierte Spielvermittler die in den FIFA-Statuten und dem FIFA-Disziplinarreglement festgehaltenen Sanktionen aussprechen.

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Ethikkommission

Wer wir sind

Gemäß Art. 54 der FIFA-Statuten verfährt die Ethikkommission nach dem FIFA-Ethikreglement. Sie ist in eine Untersuchungskammer und eine rechtsprechende Kammer aufgeteilt. Die Ethikkommission kann gegen Offizielle, Spieler, Vermittler und lizenzierte Spielvermittler die in den FIFA-Statuten und dem FIFA-Ethikreglement festgehaltenen Sanktionen aussprechen.

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Berufungskommission

Wer wir sind

Die Berufungskommission ist für die Behandlung von Berufungen gegen Entscheide der Disziplinarkommission und der Ethikkommission zuständig, die die Reglemente der FIFA nicht als letztinstanzlich bezeichnen.

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Rechtsbeistand und Pro-bono-Anwälte

Zweck

Die FIFA bekennt sich zur Wahrung der Rechte von Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um sich vor den FIFA-Rechtsorganen (Disziplinar-, Berufungs- und Ethikkommission) angemessen zu verteidigen.

Anwendungsbereich

Gemäss Art. 46 des FIFA-Disziplinarreglements und Art. 40 des FIFA-Ethikreglements können die folgenden Rechtshilfearten zur Verfügung gestellt werden:

  • Der Antragsteller kann von den fälligen Verfahrenskosten befreit werden.

  • Zur Unterstützung des Antragstellers kann ein Pro-bono-Anwalt ernannt werden.

  • Die FIFA kann in verhältnismässigem Umfang die Reise- und Unterbringungskosten des Antragsstellers, von diesem berufenen Zeugen und Sachverständigen sowie des Pro-bono-Anwalts übernehmen.

Die Rechtshilfe beschränkt sich auf natürliche Personen (Einzelpersonen) und steht FIFA-Mitgliedsverbänden, Klubs oder anderen Organisationen daher nicht zur Verfügung.

Liste von Pro-bono-Anwälten

Die aktuelle Liste der von der FIFA ernannten Pro-bono-Anwälten, die in Verfahren vor den FIFA-Rechtsorganen handlungsbefugt sind, ist hier zu finden.

Beantragung eines Rechtsbeistands und Pro-bono-Anwalts

Rechtshilfe und ein Pro-bono-Anwalt sind unter ordnungsgemässer Angabe der Gründe auf dem FIFA-Rechtsportal unter dem entsprechenden Fall zu beantragen. Zur Begründung des Antrags muss der Antragsteller seine finanziellen Verhältnisse nachweisen und dazu alle nötigen Informationen offenlegen (Kontoauszüge, Steuerausweise usw.).

Der Vorsitzende der FIFA-Disziplinarkommission oder gegebenenfalls der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission entscheidet nach alleinigem Ermessen über den Antrag auf Rechtshilfe. Solche Entscheide sind rechtskräftig und können nicht angefochten werden.

Einem Antrag wird nicht stattgegeben, wenn klar ist, dass der Antragsteller über genügend finanzielle Mittel verfügt. Der Antragsteller kann jedoch um eine Neubeurteilung seines Antrags ersuchen, wenn sich seine finanzielle Situation nach der ersten Prüfung des Antrags erheblich verschlechtert.

Sobald ein Verfahren eröffnet wird, kann der jeweilige Beschuldigte Rechtshilfe und einen Pro-bono-Anwalt beantragen. Auch wenn jederzeit im Verlauf eines Verfahrens Rechtshilfe und ein Pro-bono-Anwalt beantragt werden können, wird empfohlen, entsprechende Anträge so früh wie möglich einzureichen.


Integritätsexperten

Zweck

Die FIFA setzt sich weltweit mit allen Mitteln für den Schutz und die Förderung der Integrität im Fussball ein und sorgt dafür, dass Fussball-Interessengruppen in Disziplinar- und/oder Ethikbelangen von führenden Experten unterstützt werden.

Anwendungsbereich

Gemäss Art. 36 des FIFA-Disziplinarreglements und Art. 61 des FIFA-Ethikreglements können unabhängige Integritätsexperten vom Sekretariat der FIFA-Rechtsorgane damit beauftragt werden, die nötigen Ermittlungen bei möglichen Verstössen gegen das FIFA-Regelwerk zu unterstützen.

Sie können bei Bedarf insbesondere:

  • Drittparteien kontaktieren,

  • schriftliche Auskünfte einholen, Dokumente verlangen und Zeugenaussagen aufnehmen,

  • die Eröffnung eines Disziplinar- und/oder Ethikverfahrens beantragen,

  • die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen FIFA-Mitgliedsverbände, Klubs oder Einzelpersonen beantragen,

  • die FIFA in Verfahren vor den FIFA-Rechtsorganen vertreten,

  • von den FIFA-Rechtsorganen in Disziplinarverfahren verfügte Entscheide anfechten,

  • die FIFA vor dem Sportschiedsgericht bei Beschwerdeverfahren gegen Entscheide von FIFA-Rechtsorganen unterstützen.

Liste unabhängiger Integritätsexperten

Die aktuelle Liste der von der FIFA ernannten unabhängigen Integritätsexperten ist hier zu finden.


Registrierungsverbot

Zweck

Das Verbot, neue Spieler national oder international zu registrieren („Registrierungsverbot“), ist eine der Disziplinarmassnahmen (Sanktionen), die die FIFA-Rechtsorgane gegen Vereine verhängen können.

Gemäss Art. 6 Abs. 3 des FIFA-Disziplinarreglements kann die FIFA-Disziplinarkommission ein Verbot zur Registrierung neuer Spieler nur gegen juristische Personen, namentlich Vereine, verfügen.

Mit einem Registrierungsverbot belegte Vereine dürfen während der gesamten Dauer der Massnahme weder national noch international neue Spieler registrieren, egal ob Amateur- oder Profispieler. Die betroffenen Vereine dürfen erst wieder neue Spieler registrieren, nachdem das Verbot voll abgelaufen ist oder von der FIFA-Administration aufgehoben wurde (dies ist in der Regel der Fall, wenn der jeweilige Verein eine oder mehrere Massnahmen vollzogen hat).

Weitere Informationen zum Registrierungsverbot sind im FIFA-Zirkular Nr. 1843 (nur auf Englisch verfügbar) zu finden. Darin dargelegt sind u. a. die für die Durchsetzung von Registrierungsverboten geltenden Regelungen, die Sondermassnahmen, die nicht gegen ein Verbot verstossen, sowie die massgebenden Informationen bezüglich Geschlecht und Status der von einem solchen Verbot betroffenen Spieler (d. h. männlich oder weiblich sowie Amateur- oder Profispieler) sowie der betroffenen Disziplin (d. h. Elferfussball, Futsal oder Beach-Soccer).

Im Sinne des fortwährenden Engagements der FIFA zur Förderung der Transparenz sowie zur vollständigen Rechenschaft über die Tätigkeit der FIFA-Rechtsorgane ist hier eine Übersicht über die Vereine zu finden, gegen die derzeit ein Registrierungsverbot in Kraft ist.